Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Protect24, betrieben von Protect24 GmbH. Mit der Registrierung werden sie anerkannt. Abweichende Bedingungen der Nutzenden gelten nur, wenn die Betreiberin ihnen schriftlich zustimmt.
2. Rolle der Plattform
Protect24 vermittelt. Der Vertrag entsteht zwischen Auftraggeber und Betrieb; Protect24 ist nicht Vertragspartei und schuldet die Sicherheitsleistung nicht.
Protect24 stellt die technische Umgebung bereit, über die Auftraggeber Sicherheitsleistungen ausschreiben und geprüfte Betriebe darauf offerieren. Protect24 erbringt selbst keine Sicherheitsleistungen, schuldet sie nicht und tritt weder als Stellvertreterin noch als Erfüllungsgehilfin einer der Parteien auf.
3. Konto und Registrierung
Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Die Angaben müssen wahr und aktuell sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu halten; Handlungen über das eigene Konto werden der Kontoinhaberin zugerechnet. Betriebe und Auftraggeber handeln als Unternehmen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. ⚠︎ Ob und wie Privatpersonen zugelassen sind, ist zu entscheiden – davon hängt ab, ob Konsumentenschutzrecht greift.
4. Prüfung der Betriebe
Betriebe reichen Nachweise ein (kantonale Bewilligungen, Zertifikate, Mitgliedschaften, Haftpflicht). Protect24 sichtet diese Unterlagen und gibt ein Profil erst danach frei. Angeboten werden darf nur mit freigegebenem Profil und nur, wenn die in der Ausschreibung verlangten Nachweise vorliegen.
Die Prüfung ist eine Sichtprüfung eingereichter Unterlagen. Sie ist keine Zusicherung, dass ein Betrieb eine bestimmte Leistung ordnungsgemäss erbringt, und keine Garantie für den Bestand einer Bewilligung im Zeitpunkt der Ausführung. ⚠︎ Genauer Umfang und Grenzen der Prüfung sind anwaltlich zu fassen.
5. Ausschreibung und Offerte
Der Auftraggeber bestimmt Inhalt, Fristen und Sichtbarkeit seiner Ausschreibung. Offerten sind bis zur Einreichfrist bearbeitbar und danach fest. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine Offerte anzunehmen, und kann eine Ausschreibung ohne Vergabe beenden. Eine Offerte gilt bis zum angegebenen Ablauf der Bindefrist.
6. Vertraulichkeit
Ausschreibungen im Sicherheitsbereich können schutzwürdige Angaben enthalten. Verlangt eine Ausschreibung eine Vertraulichkeitserklärung, erhält ein Betrieb die Einzelheiten erst nach Zustimmung; die Zustimmung wird mit Zeitpunkt und Person protokolliert. Angaben aus einer Ausschreibung dürfen ausschliesslich zur Erstellung der Offerte verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. ⚠︎ Die Rechtswirkung der plattformseitigen Erklärung – und ob sie eine eigene Vereinbarung zwischen den Parteien ersetzt – ist zu prüfen.
7. Vergabe und Provision
Vergibt ein Auftraggeber einen Auftrag über die Plattform, entsteht eine Provisionsforderung gegenüber dem beauftragten Betrieb. Der Satz richtet sich nach der Hauptkategorie der Leistung und wird im Zeitpunkt der Vergabe eingefroren; ein allfälliger Rabatt aus dem Abo des Betriebs wird dabei berücksichtigt. Der Auftraggeber bestätigt den vereinbarten Auftragswert einmalig; danach ist er unveränderlich. Der Betrieb kann innert Frist Einsprache erheben. Zur Provision kommt die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Satz.
⚠︎ Anwaltlich zu klären: Fälligkeit und Zahlungsfrist, Verzugsfolgen, Bemessungsgrundlage bei Dauerverträgen und bei nachträglicher Änderung oder Auflösung des Auftrags, Vorgehen bei Umgehung der Plattform sowie allfällige Melde- und Prüfrechte.
8. Abonnemente
Für Auftraggeber ist die Nutzung kostenlos. Betriebe können ein kostenpflichtiges Abonnement lösen, das den monatlichen Offerten-Umfang, die Zahl der Mitarbeitenden und weitere Funktionen bestimmt. Preise und Umfang sind in der Anwendung ausgewiesen. ⚠︎ Laufzeit, Kündigungsfrist und Verhalten bei Zahlungsverzug sind festzulegen.
9. Bewertungen
Nach abgeschlossenem Auftrag kann der Auftraggeber den Betrieb bewerten. Bewertungen müssen sachlich sein und auf einer tatsächlichen Zusammenarbeit beruhen. Protect24 kann Bewertungen entfernen, die offensichtlich unwahr, herabsetzend oder rechtswidrig sind.
10. Pflichten der Nutzenden
- keine Scheinausschreibungen, insbesondere nicht zur Ausforschung von Preisen des Wettbewerbs
- keine Umgehung der Plattform bei Aufträgen, die über sie zustande gekommen sind
- keine rechtswidrigen, irreführenden oder fremde Rechte verletzenden Inhalte
- kein automatisiertes Auslesen von Profilen oder Ausschreibungen
- Einhaltung der anwendbaren Vorschriften, insbesondere der kantonalen Bewilligungspflicht und des anwendbaren Gesamtarbeitsvertrags
11. Haftung
Protect24 haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Erfüllung der Verträge zwischen Auftraggebern und Betrieben, ebenso wenig für Schäden aus der Erbringung oder Nichterbringung von Sicherheitsleistungen. Für die Verfügbarkeit der Plattform wird keine bestimmte Betriebszeit zugesichert. ⚠︎ Umfang und Grenzen der Haftungsbeschränkung sind anwaltlich zu fassen; bei Sicherheitsleistungen ist der Schadenfall nicht theoretisch.
12. Beendigung
Konten können jederzeit gekündigt werden. Protect24 kann ein Konto sperren oder schliessen, wenn diese Bedingungen erheblich verletzt werden. Bereits entstandene Provisionsforderungen bleiben bestehen. Aufbewahrungspflichten und die Nachvollziehbarkeit abgeschlossener Vergaben bleiben vorbehalten.
13. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen werden den Nutzenden vorgängig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn die Plattform danach weiter genutzt wird. ⚠︎ Ankündigungsfrist und Widerspruchsrecht sind festzulegen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. ⚠︎ Gerichtsstand ist festzulegen – sinnvollerweise am Sitz der Betreiberin, soweit zwingende Bestimmungen nichts anderes vorsehen.